Gesundheit

FDP, Linke und Grüne bereiten Klage gegen Paragraf 219a vor

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - FDP, Linke und Grüne bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vor. Er wurde in der vorigen Woche vom Bundestag verabschiedet und regelt, in welcher Form künftig über Abtreibungen informiert werden darf.
Die FDP hat dabei die Federführung und arbeitet in Abstimmung mit den anderen beiden Fraktionen daran, ein Gutachten erstellen zu lassen und einen Prozessbevollmächtigten zu finden. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben). "Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten", erklärte er. Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen", so der FDP-Politiker. Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im Gange. "Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte", sagte sie dem RND. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für eine entsprechende Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum. Als Gutachter ist der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. In Gießen ist auch die Frauenärztin Kristina Hänel zu Hause, die wegen angeblicher "Werbung" für Abtreibungen verurteilt worden war, was die Reform letztlich ausgelöst hatte. Kreuzer sagte dem RND: "Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.