Politik

Arbeitsminister will mehr Transparenz bei Altersvorsorge schaffen

Alter Mann und junge Frau
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will für die Bürger mehr Transparenz bei der Altersvorsorge schaffen. "Eine verlässliche Rentenpolitik ist das Kernversprechen unseres Sozialstaats. Dazu gehört auch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger möglichst unbürokratisch an einer zentralen Stelle informieren können, wie es um ihre gesamte Altersvorsorge aus allen drei Säulen bestellt ist", sagte Heil dem "Handelsblatt".
Ein im Auftrag des Arbeits- und des Finanzministeriums erstelltes Gutachten schlägt dafür ein Onlineportal vor, auf dem die Bürger ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche in einer einheitlichen Rechnung abrufen können. Union und SPD hatten den Aufbau einer "säulenübergreifenden Renteninformation" in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Bislang bekommen die Versicherten nur einzelne Standmitteilungen zugestellt. In dem Gutachten der Universität Ulm und des Beratungsunternehmens Aon, über welches das "Handelsblatt" berichtet, wird die stufenweise Einführung des Portals empfohlen. Komplizierte Fälle wie die Beamtenversorgung oder berufsständischen Versorgungswerke etwa für Ärzte und Rechtsanwälte sollten zunächst außen vor bleiben. Eine zentrale Speicherung der Daten soll es demnach nicht geben. Stattdessen sollen die Informationen nach einer Anfrage des Versicherten von den unterschiedlichen Stellen eingeholt und dann aufbereitet werden. Die Gutachter halten es für möglich, "in den nächsten zwei bis drei Jahren" ein Pilotprojekt zu starten, bei dem auf freiwilliger Basis zunächst ein Teil der Vorsorgeeinrichtungen in das Portal eingebunden wird. Die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb könnten dann genutzt werden, den Online-Rentencheck für alle Bürger im Regelbetrieb einzuführen. "Mein Ziel ist, dass wir noch in dieser Legislaturperiode den Einstieg in die Umsetzung dieses sehr sinnvollen, aber auch sehr ambitionierten Projekts schaffen", sagte Heil der Zeitung. Das Gesetzgebungsverfahren könnte nach einem Dialogprozess mit den Vorsorgeeinrichtungen im Herbst beginnen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.