Finanzen

Projekt "sozialer Arbeitsmarkt" läuft schleppend an

Bundesagentur für Arbeit
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der zum 1. Januar geschaffene "soziale Arbeitsmarkt", mit dem die Bundesregierung bis zu 150.000 Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit holen will, läuft schleppend an. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf die Antwort des Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Bis Ende Februar hatten demnach 2.889 Personen dank des neuen Förderinstrumentes einen Job gefunden, bei dem der Staat den Lohn ganz oder teilweise übernimmt. Gegenüber Januar hat sich die Zahl verdoppelt: Im ersten Monat nach Inkrafttreten des Gesetztes waren 1.511 Personen vermittelt worden. Noch nicht berücksichtigt sind Stellen, die kommunale Träger eingerichtet haben, wie das Ministerium erläutert. Die Fallzahlen seien daher "vorläufig" und "vermutlich unterschätzt". In den Bundesländern wird das "Teilhabe am Arbeitsmarkt" genannte Instrument extrem unterschiedlich genutzt: In Nordrhein-Westfalen gab es 1.354 Förderfälle, gefolgt von Bayern mit 198, Schleswig-Holstein mit 196, Baden-Württemberg mit 178 und Sachsen mit 168 Fällen. Eine Unterscheidung, ob es sich um öffentliche, private oder gemeinnützige Arbeitgeber handelt, kann die Bundesregierung derzeit noch nicht vornehmen. Auch die Frage nach der Lohnhöhe der Arbeitsverhältnisse blieb unbeantwortet. "Die geringe Zahl der geförderten Personen ist enttäuschend. Viele Erwerbslose und Träger haben große Hoffnungen in das neue Instrument gesetzt. Warum mit der Umsetzung nicht schon früher begonnen wurde, ist schwer nachvollziehbar", kritisierte Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linkspartei, in der NOZ. Zimmermann sieht bereits Korrekturbedarf: Das Kriterium von sechs Jahren Hartz-IV-Bezug sei "zu hoch", viele Menschen, die sich Hoffnungen auf das neue Instrument gemacht hätten, würden von der Förderung ausgegrenzt. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung dürfe nicht zu einer "Alibiveranstaltung" werden, sagte sie.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.